Informationen & Preise
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Preise:
Heimentgelt pro Tag im Doppelzimmer
Die täglichen Kosten im Doppelzimmer gliedern sich folgendermaßen auf:
| Pflegegrad | pflegebedingter Aufwand |
Unterkunft | Verpflegung | Investitions- kosten |
Ausbildungs- zulage |
ABU-Z | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | € 66,61 | € 17,54 | € 11,69 | € 18,45 | € 0,23 | € 4,36 | € 118,88 |
| 2 | € 97,99 | € 17,54 | € 11,69 | € 18,45 | € 0,23 | € 4,36 | € 150,26 |
| 3 | € 114,89 | € 17,54 | € 11,69 | € 18,45 | € 0,23 | € 4,36 | € 167,16 |
| 4 | € 132,51 | € 17,54 | € 11,69 | € 18,45 | € 0,23 | € 4,36 | € 184,78 |
| 5 | € 140,43 | € 17,54 | € 11,69 | € 18,45 | € 0,23 | € 4,36 | € 192,70 |
Heimentgelt pro Monat im Doppelzimmer
Jeder Monat wird mit 30,42 Tagen abgerechnet. Die monatlichen Kosten, die Ihnen entstehen gliedern sich folgendermaßen auf:
| Pflegegrad | Gesamtkosten | Zuzahlung der Pflegekasse | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 1 | € 3.685,28 | € 3.685,28 | |
| 2 | € 4.570,91 | € 805,00 | € 3.765,91 |
| 3 | € 5.085,01 | € 1.319,00 | € 3.766,01 |
| 4 | € 5.621,01 | € 1.855,00 | € 3.766,01 |
| 5 | € 5.861,93 | € 2.096,00 | € 3.765,93 |
Stand: 01/2026
Wichtig zu Wissen:
Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Die ab 01.01.2022 geltende und zum 01.01.2024 angepasste Rechtvorschrift regelt für Versicherte, die vollstationäre Leitungen beziehen, einen Anspruch auf einen Leistungszuschlag. Der Leistungszuschlag wird zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich des Ausbildungszuschlags gewährt. Anspruch besteht für Versicherte, die einem der Pflegegrade 2-5 zugeordnet sind.
Hintergrund: Mit dem neuen Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber mit § 43c SGB XI eine neue Rechtsvorschrift eingeführt. Diese zielt darauf ab, von vollstationär versorgten Pflegebedürftigen eine finanzielle Überforderung zu vermeiden. Dies erfolgt dadurch, dass der Eigenanteil an der Pflegevergütung inklusive der Ausbildungskosten mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert wird. Haben Sie Fragen dazu? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Zuzahlung der Pflegekassen wurden nach §43 Abs. 2 SGB XI zum 01.01.2026 angepasst. Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) beläuft sich aktuell auf 71,53 €/ täglich.
Kurzzeitpflege Die Leistungsbeträge für die Verhinderungspflege gem. §39 SGB XI und die Kurzzeitpflege gem. §42 SGB XI wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt und in einem neuen § 42a SGB XI geregelt. Pflegebedürftigen mit mindestens einem Pflegegrad 2 steht nun für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein Gesamtleistungsbetrag von 3539 € im Jahr zur Verfügung. Die Anspruchsberechtigten können diesen nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzten. Das Heimentgelt für die Pflege beträgt für den Leistungsbereich Fix/Flex Kurzzeitpflege 130,08€ zuzüglich der Ausbildungsumlage (0,23€) sowie dem Ausbildungsumlagezuschlag (4,36€). Der selbst zu tragenden Eigenanteil, bestehend aus Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten, beträgt täglich 52,83€ im Doppelzimmer.
Unser Einrichtungsbeirat stellt sich vor:
Die Mitglieder des Einrichtungsbeirates stehen Ihnen bei Fragen und Anregungen gern zur Verfügung!

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