Informationen & Preise
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Preise:
Heimentgelt pro Tag im Doppelzimmer
Die täglichen Kosten im Doppelzimmer gliedern sich folgendermaßen auf:
Pflegegrad | pflegebedingter Aufwand |
Unterkunft | Verpflegung | Investitions- kosten |
Ausbildungs- zulage |
ABU-Z | Summe |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | € 53,30 | € 13,99 | € 9,32 | € 18,45 | € 0,16 | € 3,76 | € 98,98 |
2 | € 75,40 | € 13,99 | € 9,32 | € 18,45 | € 0,16 | € 3,76 | € 121,08 |
3 | € 91,58 | € 13,99 | € 9,32 | € 18,45 | € 0,16 | € 3,76 | € 137,26 |
4 | € 108,44 | € 13,99 | € 9,32 | € 18,45 | € 0,16 | € 3,76 | € 154,12 |
5 | € 116,00 | € 13,99 | € 9,32 | € 18,45 | € 0,16 | € 3,76 | € 161,68 |
Heimentgelt pro Monat im Doppelzimmer
Jeder Monat wird mit 30,42 Tagen abgerechnet. Die monatlichen Kosten, die Ihnen entstehen gliedern sich folgendermaßen auf:
Pflegegrad | Gesamtkosten | Zuschuss der Pflegekasse | Eigenanteil |
---|---|---|---|
1 | € 3.010,97 | € 3.010,97 | |
2 | € 3.683,25 | € 770,00 | € 2.913,25 |
3 | € 4.175,45 | € 1.262,00 | € 2.913,45 |
4 | € 4.688,33 | € 1.775,00 | € 2.913,33 |
5 | € 4.918,31 | € 2.005,00 | € 2.913,31 |
Stand: 02/2023
Wichtig zu Wissen:
Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Die ab 01.01.2022 geltende Rechtvorschrift regelt für Versicherte, die vollstationäre Leitungen beziehen, einen Anspruch auf einen Leistungszuschlag. Der Leistungszuschlag wird zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich des Ausbildungszuschlags gewährt. Anspruch besteht für Versichertem die einem der Pflegegrade 2-5 zugeordnet sind.
Hintergrund: Mit dem neunen Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber mit § 43c SGB XI eine neue Rechtsvorschrift eingeführt. Diese zielt darauf ab, von vollstationär versorgten Pflegebedürftigen eine finanzielle Überforderung zu vermeiden. Dies erfolgt dadurch, dass der Eigenanteil an der Pflegevergütung inklusive der Ausbildungskosten mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert wird. Haben Sie Fragen dazu? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
In der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendung und die Ausbildungszulage bis zu einem Höchstbetrag von 1.774,00 Euro und längstens für 28 Tage. Der Eigenanteil (Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten) beläuft sich in der Kurzzeitpflege auf täglich 41,76 Euro im Doppelzimmer.
Unser Heimbeirat stellt sich vor:
Die Heimbeiräte stehen Ihnen bei Fragen und Anregungen gern zur Verfügung!

Frau Erna Langer, Heimbeiratsvorsitzende

Herr Ernst Löwer, stellvertr. Vorsitzender

Frau Annegret Löschner

Frau Monika Diederich, Ehrenamtliche

Frau Petra Wett, Ehrenamtliche
weitere Informationen:
Information zur ärztlichen Versorgung
Unseren aktuellen Qualitätsbericht finden Sie unter: