Informationen & Preise

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Preise:

Heimentgelt pro Tag im Doppelzimmer

Die täglichen Kosten im Doppelzimmer gliedern sich folgendermaßen auf:

Pflegegrad pflegebedingter
Aufwand
Unterkunft Verpflegung Investitions-
kosten
Ausbildungs-
zulage
ABU-Z Summe
1 € 60,46 € 15,97 € 10,65 € 18,45 € 0,00 € 3,86 € 109,39
2 € 87,56 € 15,97 € 10,65 € 18,45 € 0,00 € 3,86 € 136,49
3 € 104,46 € 15,97 € 10,65 € 18,45 € 0,00 € 3,86 € 153,39
4 € 122,08 € 15,97 € 10,65 € 18,45 € 0,00 € 3,86 € 171,01
5 € 130,00 € 15,97 € 10,65 € 18,45 € 0,00 € 3,86 € 178,93

Heimentgelt pro Monat im Doppelzimmer

Jeder Monat wird mit 30,42 Tagen abgerechnet. Die monatlichen Kosten, die Ihnen entstehen gliedern sich folgendermaßen auf:

Pflegegrad Gesamtkosten Zuzahlung der Pflegekasse Eigenanteil
1 € 3.327,64   € 3.327,64
2 € 4.152,03 € 805,00 € 3.347,03
3 € 4.666,12 € 1.319,00 € 3.347,12
4 € 5.202,12 € 1.855,00 € 3.347,12
5 € 5.443,05 € 2.096,00 € 3.347,05

Stand: 01/2025

Wichtig zu Wissen:


Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Die ab 01.01.2022 geltende und zum 01.01.2024 angepasste Rechtvorschrift regelt für Versicherte, die vollstationäre Leitungen beziehen, einen Anspruch auf einen Leistungszuschlag. Der Leistungszuschlag wird zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich des Ausbildungszuschlags gewährt. Anspruch besteht für Versicherte, die einem der Pflegegrade 2-5 zugeordnet sind.

Hintergrund: Mit dem neuen Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber mit § 43c SGB XI eine neue Rechtsvorschrift eingeführt. Diese zielt darauf ab, von vollstationär versorgten Pflegebedürftigen eine finanzielle Überforderung zu vermeiden. Dies erfolgt dadurch, dass der Eigenanteil  an der Pflegevergütung inklusive der Ausbildungskosten mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert wird. Haben Sie Fragen dazu? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.


Die Zuzahlung der Pflegekassen wurden nach §43 Abs. 2 SGB XI zum 01.01.2025 angepasst. Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) beläuft sich aktuell auf 61,10 €/ täglich.

In der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendung und die Ausbildungszulage bis zu einem Höchstbetrag von 1.854,00 Euro und längstens für 28 Tage. Für Verhinderungspflege erhalten sie 1685,00 €, vorausgesetzt sie sind länger als 6 Monate in einem Pflegegrad ab 2 eingestuft. Der Eigenanteil (Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten) beläuft sich während der Kurzzeit und verhinderungspflege auf täglich 45,07 Euro im Doppelzimmer.


Unser Einrichtungsbeirat stellt sich vor:

Die Mitglieder des Einrichtungsbeirates stehen Ihnen bei Fragen und Anregungen gern zur Verfügung!

Frau Erna Langer, Einrichtungsbeiratsvorsitzende

                                                                                 

Frau Annegret Löschner
  Frau Elisabeth Mäding       
Frau Petra Wett, Ehrenamtliche stellv. Einrichtungsbeiratsvorsitzende
Frau Birgit Klum, Angehörige

weitere Informationen:

Die aktuelle Preisliste finden Sie hier: 01-2025 mit Leistungszuschlag_web

Unseren aktuellen Qualitätsbericht finden Sie unter:

https://www.pflegelotse.de/berichte_s/510664478_34560_s_210805-104034_1_210706vs15000000-000108688.pdf

INFORMATION ZUR ÄRZTLICHEN VERSORGUNG

15 Jahre St. Elisabeth

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